Sportpauschale

    Im Jahr 2004 wurde das System der Projektförderung für den Sportstättenbau durch das Land Nordrhein-Westfalen durch eine Sportpauschale ersetzt, die an die Städte und Gemeinden ausgezahlt wird. Die Städte und Gemeinden entscheiden in Eigenverantwortung über eine Weiterleitung der Mittel für investive Maßnahmen an die Sportvereine.

     

    Die Höhe der Sportpauschale richtet sich nach der Einwohnerzahl und beträgt für die Stadt Kamen jährlich rd. 110.000,00 €.

     

    Die Stadt Kamen hält einen großen Teil der Sportinfrastruktur im Stadtgebiet vor, insoweit wurde in den letzten Jahren ein großer Teil der Sportpauschale für die Sanierungen der städtischen Sportanlagen, genannt seien hier als Beispiel die Koppelteichsporthalle und die Sporthallen des Schulzentrums Gutenbergstraße, eingesetzt.
     

    In einem intensiven und einvernehmlichen Abstimmungsprozess zwischen der Sportverwaltung, den parlamentarischen Gremien des Rates der Stadt Kamen und dem Sportverband Kamen e.V. wurde vereinbart, dass ab dem Jahr 2006 ein Teil der Sportpauschale in Höhe von rd. 20 % für Maßnahmen der Sportvereine des Sportverbandes Kamen e.V. zur Verfügung gestellt werden kann.

     

    In den Jahren 2006 bis 2010 konnten so Zuschüsse in Höhe von rd. 100.000 € an Kamener Sportvereine ausgezahlt werden, so dass das Verfahren als voller Erfolg gewertet werden kann. Die Koordinierung der Zuschüsse erfolgte durch den Sportverband Kamen e.V.

     

    Aufgrund der schwierigen Haushaltslage der Stadt Kamen wurde im Jahr 2010 vereinbart, dass die Bezuschussung von Vereinsmaßnahmen aus Mitteln der Sportpauschale im Rahmen der Haushaltssicherung ab 2011 für die nächsten Jahre ausgesetzt wird. 

     

     

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